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Armand Zorn
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Frage von Marvin K. •

Werden Sie ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen?

Sehr geehrter Herr Zorn,

kürzlich haben über eintausend Jurist*innen in einem offenen Brief die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD gefordert.

Wie ist Ihre Position dazu? Wie die Ihrer Partei?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage. Der offene Brief von mehr als tausend Juristinnen und Juristen unterstreicht, dass die Frage eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD mit der nötigen Ernsthaftigkeit und rechtlichen Sorgfalt geprüft werden muss. Rechtsextremismus, Rassismus und Angriffe auf die Menschenwürde sowie auf demokratische Institutionen dürfen in unserer Demokratie keinen Platz haben. 

Ein Parteiverbot ist jedoch bewusst an hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes kann allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden. Einen Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Maßgeblich sind dabei nicht einzelne Aussagen oder bloße politische Ablehnung: Es muss belastbar nachgewiesen werden, dass die Ziele oder das Verhalten einer Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte von Gewicht dafür bestehen, dass sie diese Ziele zumindest möglicherweise erfolgreich durchsetzen kann. 

Deshalb halte ich es für richtig, die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse, Gutachten und weiteren Belege systematisch auszuwerten und unabhängig rechtlich bewerten zu lassen. Ich habe in der Vergangenheit vor einem vorschnellen Antrag gewarnt, weil ein solches Verfahren äußerst sorgfältig vorbereitet werden muss. Ein Antrag darf nicht aus parteipolitischem Kalkül gestellt werden, sondern muss auf einer tragfähigen Beweislage beruhen. Wenn diese Grundlage für die Gesamtpartei nachweisbar vorliegt, ist es Aufgabe der antragsberechtigten Verfassungsorgane, konsequent zu handeln. 

Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag im Juni 2025 beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Materialsammlung und eine gutachterliche Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens voranzutreiben. Bei nachweisbarer Verfassungswidrigkeit setzt sie sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens ein. Auch Lars Klingbeil hat im August 2026 betont, dass die Verfassungsorgane ein Verfahren auf Grundlage der neuen Erkenntnisse ernsthaft prüfen müssen. Der Bundestag hat über entsprechende Gruppenanträge bereits beraten, bislang aber keinen abschließenden Beschluss gefasst, selbst einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. 

Ein mögliches Verbotsverfahren kann die politische Auseinandersetzung mit der AfD dennoch nicht ersetzen. Wir müssen rechtsextreme Netzwerke und ihre Finanzierung entschlossen bekämpfen, Sicherheitsbehörden handlungsfähig halten und unsere Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen. Zugleich müssen wir die Ursachen angehen, die Menschen empfänglich für autoritäre und rechtsextreme Angebote machen: soziale Unsicherheit, fehlende bezahlbare Wohnungen, schlechte Infrastruktur und das Gefühl, vom Staat nicht mehr gesehen zu werden. 

Eine wehrhafte Demokratie braucht beides: rechtliche Konsequenz gegenüber Verfassungsfeinden und eine Politik, die den Alltag der Menschen spürbar besser macht. 

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn 

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