Michael Hose
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Frage von Roman H. •

Werden Sie für oder gegen die Koppelung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung stimmen?

Sehr geehrter Herr Hose,

die Bundesregierung will nach dem Bericht der Rentenkommission zentrale Punkte eines 33-teiligen Reformpakets umsetzen: Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, Rückkehr eines stärkeren Nachhaltigkeitsfaktors, Pflicht-Kapitalrente und das Aus der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Ökonomisch ist das keine neutrale Modernisierung, sondern eine doppelte Lastverschiebung auf Beschäftigte: länger arbeiten, länger einzahlen und zugleich relativ weniger bzw. später Rente erhalten. Da die Lebenserwartung sozial ungleich verteilt ist, trifft diese Regel Menschen in belastenden Berufen besonders hart. Für mich ist das eine verdeckte Rentenkürzung. Werden Sie deshalb gegen die Koppelung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung stimmen? Ich erwarte ein klares Nein zu dieser Kürzungslogik.

Michael Hose
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht. Ich verstehe Ihre Sorge sehr gut: Wer körperlich hart arbeitet, erreicht ein höheres Renteneintrittsalter oft nicht bei guter Gesundheit. Die Lebenserwartung ist sozial ungleich verteilt. Das ist ein berechtigter Einwand.

Zunächst zum Sachstand: Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihre 33 Empfehlungen vorgelegt, darunter die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Der Koalitionsausschuss hat den Bericht am 2. Juli 2026 gewürdigt und angekündigt, die Empfehlungen umzusetzen. Ein ausformulierter Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag bislang jedoch nicht vor. Die parlamentarischen Beratungen sind für den Herbst vorgesehen.

Zwei Punkte gehören zur Einordnung. Die vorgeschlagene Kopplung soll dynamisch wirken: Steigt die Lebenserwartung nicht weiter, steigt auch das Renteneintrittsalter nicht. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen kurz vor der Rente nicht mehr arbeiten können, ist eine Härtefallregelung vorgesehen.

Für mich ist entscheidend, ob eine solche Reform sozial ausgewogen bleibt und die Beschäftigten in belastenden Berufen nicht benachteiligt. Wichtig ist mir außerdem der Vertrauensschutz: Wer seine Lebensplanung auf das geltende Recht ausgerichtet hat und kurz vor dem Ruhestand steht, darf durch eine spätere Änderung nicht nachträglich schlechter gestellt werden. Für rentennahe Jahrgänge braucht es deshalb verlässliche Übergangsregelungen. Diesen Maßstab werde ich anlegen.

Ein Ja oder Nein zu meinem Abstimmungsverhalten kann ich Ihnen heute nicht zusagen. Darüber kann ich erst abschließend entscheiden, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt. Eine pauschale Festlegung wäre an dieser Stelle nicht seriös.

Sobald ein Entwurf vorliegt, werde ich ihn an diesen Kriterien messen. Ihre Hinweise nehme ich in die weitere politische Beratung mit.

Vielen Dank, dass Sie so deutlich nachgefragt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hose

Mitglied des Deutschen Bundestages

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