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Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, welcher vorsieht, auf Autobahnen und ähnlichen mehrspurigen Straßen ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h einzuführen. Dafür hätten das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung geändert werden müssen. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sollte weiterhin grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelten. Außerdem sollte die Bundesregierung dem Bundestag spätestens fünf Monate nach Einführung der Regelung einen Bericht vorlegen. Darin sollten unter anderem die Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, die Energiepreise, den CO₂-Ausstoß, die Luftqualität sowie die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten untersucht werden.
Nach Ansicht der Grünen würde ein Tempolimit den Kraftstoffverbrauch senken und so die Belastung durch hohe Energiepreise verringern. Außerdem könnte es das Klima und die Luftqualität schützen sowie die Verkehrssicherheit verbessern. Sie begründen dies damit, dass höhere Geschwindigkeiten mehr Kraftstoff verbrauchen, mehr CO₂ verursachen und das Risiko schwerer Verkehrsunfälle erhöhen.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor, worin die Ablehnung empfohlen wird.
Der Gesetzentwurf wurde der Beschlussempfehlung folgend mit 467 Gegenstimmen abgelehnt. 137 Abgeordente stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.