Die Familienversicherung muss auch in geänderter Form zentraler Bestandteil der Verantwortung füreinander bleiben. Es braucht weiter beitragsfreie Ausnahmen.
Das Bundesinnenministerium hat den zuständigen Behörden ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gebieten oder Teilen von Gemeinden am 31. Dezember und 1. Januar ermöglicht. Das unterstütze ich und könnte aus meiner Sicht auch ausgeweitet werden.