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Jens Lehmann
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Frage von Marius H. •

Wie stehen Sie zur kürzlich entschiedenen Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Sehr geehrter Herr Lehmann,ich habe gestern meine schriftliche Approbationsprüfung zum psychologischen Psychotherapeuten absolviert. Dieser Prüfung gingen 5 Jahre Studium (in Ulm und in Dresden) sowie vier Jahre berufsbegleitende Ausbildung (600h Theorie, 150h Selbsterfahrung, 600h ambulante Psychotherapie, 150h Supervision, 1800h klinische Praxis) voraus.Am 11.03.2026, ein Tag vor der schriftlichen Approbationsprüfung in Dresden, erfahre ich von der beschlossenen Kürzung der Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.Nach einer Ausbildung, die der eines Facharztes in nichts nachsteht, musste ich mich ohnehin schon auf eine geringere Bezahlung als meine ärztlichen Kolleginnen und Kollegen einstellen. Schon dies war immer schon schwer zu erklären und noch schwerer zu verstehen. Nun aber auch noch eine Kürzung?Als Leipziger bitte ich Sie also darum mir mitzuteilen, ob Sie diese Entscheidung gutheißen oder ob und was Sie planen, dagegen zu tun? MfG, Marius H.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

zunächst möchte ich Ihnen ganz herzlich zur Absolvierung der Approbationsprüfung gratulieren. Der von Ihnen geschilderte Ausbildungsweg zeigt eindrücklich, welches hohe Maß an Einsatz, Fachlichkeit und persönlichem Engagement mit dem Beruf des psychologischen Psychotherapeuten verbunden ist. Umso mehr kann ich gut nachvollziehen, dass die Nachricht über die jüngst beschlossene Vergütungsanpassung für Sie – gerade zu diesem Zeitpunkt – sehr belastend ist.

Gerne möchte ich einige Hintergründe zur Entscheidung erläutern: Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung – insbesondere zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss auf Grundlage des Fünften Sozialgesetzbuches.

Die Vergütung wird regelmäßig unter Berücksichtigung der Rechtsprechung überprüft und auf Basis empirischer Daten angepasst. Grundlage der aktuellen Entscheidung war die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023. Auf dieser Basis hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Gleichzeitig wurden jedoch die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent erhöht, sodass sich in der Gesamtbetrachtung für viele Praxen eine geringere Belastung ergibt.

Unabhängig davon habe ich großes Verständnis dafür, dass diese Entscheidung gerade für Berufsanfängerinnen und -anfänger schwer nachvollziehbar ist. Die geschilderte steigende Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung zeigt deutlich, wie wichtig Ihre Arbeit für unsere Gesellschaft ist.

Als Politik respektieren wir grundsätzlich die Entscheidungen der gesetzlich beauftragten Selbstverwaltung. Gleichwohl wird das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, solche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Für uns als Christlich Demokratische Union Deutschlands ist klar: Eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung muss auch künftig sichergestellt sein. Deshalb werden wir die weitere Entwicklung sehr genau begleiten und uns im Rahmen der vereinbarten gesundheitspolitischen Vorhaben weiterhin für gute Rahmenbedingungen in der Versorgung einsetzen.

Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihr Engagement und wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Lehmann

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