
die Antwort lautet: NEIN

Nein.

Es geht tatsächlich um die Verordnung von Cannabis aus medizinischen (!) Gründen, nicht auf den sogenannten Freizeitkonsum. Die Regelungen des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis bleiben davon unberührt.

Insgesamt würde Rheinhessen ohne Wein und Winzerbetriebe einen bedeutsamen identitätsstiftenden Teil der rheinhessischen Kultur sowie einen wichtigen Wirtschaftszweig verlieren. Deshalb setze ich mich als rheinhessischer Abgeordneter der rheinland-pfälzischen SPD-Fraktion auch weiterhin für eine zielgerichtete Förderung unserer Winzerbetriebe, besonders unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Pflege und Erhaltung von Kulturlandschaften, ein.

Jetzt ist Atomkraft für mich kein Thema mehr.

Auch wenn die Fahrtwege ins nächste Krankenhaus, beispielsweise nach Kirchen oder Dierdorf, für manche Bürgerinnen und Bürger jetzt länger sind, bleibt die Versorgung insgesamt aufgrund der gut ausgestatteten umliegenden Kliniken der Region auf hohem Niveau gewährleistet