Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

