(...) Sehr geehrter Herr Awad, Ihre Frage zum gemeinsamen Sorgerecht kraft Gesetzes ab Geburt für unverheiratete Paare (ohne Einverständnis der Mutter) scheint davon auszugehen, dass die Übertragung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern auch nach geltender Rechtslage eine übereinstimmende Sorgeerklärung voraussetzt. (...) Gerade unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls hat der Gesetzgeber jedoch auch bewusst darauf verzichtet, ein gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern kraft Gesetzes ab Geburt zu schaffen. (...)
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