Mit dem 3. Modernisierungsgesetz werden konkret die Schwellenwerte der Umweltverträglichkeitsprüfungen für Seilbahnen, Skipisten usw. in angemessener Weise – und zwar innerhalb des europarechtlich vorgegebenen Rahmens – angehoben, um die Planungs- und Verwaltungsverfahren in diesem Bereich zu beschleunigen.
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