Bewerten Sie hier die Interessen von Unternehmen höher als die der bayerischen Bevölkerung?
Sehr geehrte Frau Eiling-Hütig, ich verstehe nicht, was daran schlecht sein soll wenn es Umweltverträglichkeitsprüfungen gibt bevor Eingriffe in die Natur erfolgen. Sie haben am 23. Juli gegen den Änderungsantrag zum 3. Modernisierungsgesetz gestimmt.
Sehr geehrter Herr B.,
für Ihr Frage danke ich Ihnen herzlich.
Wie Sie wissen, leiden wir in Deutschland unter einem Übermaß an Bürokratie. Das von uns verabschiedete 3. Modernisierungsgesetz hat das Ziel, überflüssige Bürokratie abzubauen, wo das möglich und sinnvoll ist. Seine Schwerpunkte liegen im Zuwendungsrecht, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, im Immissionsschutzrecht, beim Brandschutz und im Baurecht. Insgesamt sollen Verfahren gestrafft und deutlich beschleunigt werden. Das Ziel unserer Modernisierungsgesetze heißt: neuer Schwung und weniger Bürokratie, stattdessen mehr Eigenverantwortung und Vertrauen in die Menschen in Bayern!
Mit dem 3. Modernisierungsgesetz werden konkret die Schwellenwerte der Umweltverträglichkeitsprüfungen für Seilbahnen, Skipisten usw. in angemessener Weise – und zwar innerhalb des europarechtlich vorgegebenen Rahmens – angehoben, um die Planungs- und Verwaltungsverfahren in diesem Bereich zu beschleunigen.
Entscheidend ist dabei:
- Die Erlaubnispflicht für Skipisten und ähnliche Anlagen und damit auch die inhaltlichen Anforderungen an den Naturschutz bleiben dagegen unverändert bestehen und werden in keiner Weise abgesenkt.
Die insbesondere von der Opposition geschürte Empörung, dass mit dem 3. Modernisierungsgesetz angeblich Schutzgebiete abgeschafft oder die Natur bedenkenlos wirtschaftlichen Interessen geopfert werden würden, hat daher keinerlei Bezug zur Realität.
Fakt ist:
- Bayerns Natur ist und bleibt stark geschützt. Das gilt seit Jahrzehnten und das bleibt auch so – auch bei uns im Landkreis Starnberg!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Eiling-Hütig

