(...) Da ich diese Grenze bei keiner meiner Nebentätigkeiten erreiche, ist auch keine Vergütung im Sinne der Verhaltensregeln anzugeben. Diese Entscheidung obliegt im Übrigen der Bundestagsverwaltung und nicht mir als Abgeordnete. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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