Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Florian H. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Florian H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

Sie haben es abgelehnt die Fragen von Frau Reif zum Thema CumEx zu beantworten.
Da Sie meine direkte Wahlkreisabgeordnete sind möchte Ich Ihnen die Fragen erneut stellen.

Das Thema der betrügerischen CUM EX Geschäfte ist schon mehr als 8 Jahre öffentlich bekannt. Jetzt berichtet die FAZ aufgrund von Aussagen eines CDU Finanzpolitikers und eines Bonner Landgerichtspräsidenten, dass die Gefahr besteht, dass diese betrügerischen Geschäfte in Kürze verjähren und daher juristisch nicht mehr weiterverfolgt werden könnten. (Siehe FAZ-Artikel!)
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/kommen-die-cum-ex-haendler-ungestraft-davon-16795595.html
Da es sich dabei um systematischen und offensichtlichen Steuerbetrug mit sehr großen Geldsummen handelt ist diese Gefahr der Verjährung für mich unerträglich – sie erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und in unsere Demokratie in eklatanter Weise.
Wenn das Wirklichkeit wird, so ist das für mich Staatsversagen und ärgert mich wegen der gigantischen finanziellen Auswirkungen ungemein! Das geht nicht nur mir so, sondern allen Bekannten mit denen ich über das Thema spreche. Es fallen hoch emotionale Kommentare darüber (Mafia; Bestechung; Lobbyismus; „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen“; ...) Und ich weiß, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieses Thema verfolgen.
Dass die Staatsanwaltschaft angeblich zu schwach besetzt ist, ist ein politisches Problem unserer gegenwärtigen CDU/CSU/SPD Regierung und unseres Parlaments und könnte auch geändert werden. Auch dass die Gerichtsverfahren so unerträglich lange dauern, ist politisch bzw. administrativ beeinflussbar.
Meine Frage deshalb:
Was konkret tun Sie im Umfeld CUM EX Geschäfte?
Wie sorgen Sie dafür, dass diese Machenschaften/dieser Steuerbetrug gerichtlich aufgearbeitet und bestraft werden?
Wie sorgen Sie konkret dafür, dass es NICHT zu einer Verjährung kommt?

Vielen Dank für ihr Engagement!

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Herrmann, 

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Angabe zur Nichtbeantwortung zu einer mir gestellten Frage kann ich nicht nachvollziehen, da ich gewöhnlich alle an mich gestellten Fragen beantworte.
Ihre Kritik am Verlauf des Cum-Ex Skandals ist berechtigt.
Sie sprechen konkret die Gefahr der Verjährung von Straftaten in diesem Bereich an. Diese bestehende Gefahr ist uns durchaus bekannt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir bereits an einer Lösung arbeiten, um zu verhindern, dass sich eine rechtsstaatliche Konsequenz für das widerrechtliche Dividendenstripping in vielen Fällen von selbst erübrigt.

Wir diskutieren derzeit auf Grundlage eines vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurfs eine Lösung im Rahmen der strafrechtlichen Verjährungs- und Einziehungsregelungen. Unser Ziel ist hierbei unverändert, im größtmöglichen Umfang die Einziehung von zu Unrecht erstatteter Kapitalertragsteuer in den Cum-Ex-Fällen zu ermöglichen. Das von Ihnen erwähnte Problem der Verjährung ist ein Zusammenspiel des Strafgesetzbuchs und der Abgabenordnung, die allgemeine Verwaltungsverfahrensvorschriften für Steuerangelegenheiten enthält.

Mit dem zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) wurde der § 375a AO im parlamentarischen Verfahren neu eingefügt und der § 376 Abs. 1 und Abs. 3 AO geändert. Ziel dieser Änderung war es - so geht es aus der Begründung des Entwurfs zu diesem Gesetz hervor - dass "künftig in Fällen der Steuerhinterziehung rechtswidrig erlangte Taterträge - trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO - nach § 73 StGB die Einziehung dieser Erträge angeordnet werden kann. Hierbei ist unerheblich, ob die Verjährung aufgrund der Festsetzungs- oder Zahlungsverjährungsfrist eingetreten ist". Für laufende und anstehende Strafverfahren haben wir nunmehr Rechtssicherheit geschaffen, dass die Strafverfolgungsbehörden genügend Zeit zur Aufarbeitung der sehr komplexen und grenzüberschreitenden Steuerhinterziehungstatbestände haben.

Wir unterstützen darüber hinaus nachdrücklich das Ziel, dass bei Taterträgen im Falle schwerer Steuerhinterziehung - trotz Erlöschen des Steueranspruchs - ebenfalls noch eine Einziehung vorgenommen werden kann. Ebenso unterstützen wir auch die Verlängerung von Verjährungsfristen für solche schweren Straftaten. Deshalb halten wir es für dringend erforderlich, die Regelung zur Verjährung "nachzubessern", um eine Ausweitung der Einziehungsmöglichkeit gesetzlich zu erreichen. Hierzu stehen wir derzeit in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und dem Koalitionspartner. Nach unserer Vorstellung wäre eine Lösung noch im laufenden Verfahren zum Jahressteuergesetzes 2020 denkbar. Im Gegensatz dazu schlagen die Ministerien für Finanzen und für Justiz derzeit eine Nachjustierung in einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Nach dem aktuellen Zeitplan würde dieses Gesetz - im Gegensatz zum Jahressteuergesetz 2020 - voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abschließend beraten. Die technische Frage der genauen rechtlichen Einbettung wird sich in sicherlich noch in allernächster Zeit klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich MdB