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Antwort 14.09.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend ist, ob Sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland sind. Das geht nicht abschließend aus Ihren Ausführungen hervor.

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Antwort 12.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Für Rentner ist damit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € im Dezember analog zur Energiepauschale vorgesehen. Auch für Sie dürfte dieser Fall greifen. Wie die genauen Modalitäten jedoch aussehen, bleibt abzuwarten,

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Antwort 08.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.

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Antwort 07.09.2022 von Thorsten Frei CDU

ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.

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Antwort 08.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Klar ist aber auch, dass Entlastungsmaßnahmen für „Hausfrauen“ nicht explizit sinnvoll sind. Wenn diese allein stehend sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dürften sie ohnehin von Transferleistungen abhängig sein.

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Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Ihr Minijob in Deutschland reicht aus, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie diesen am 1. September 2022 aktiv ausgeübt haben.