Fakt ist aber auch, dass es rein zeitlich bis zur Bundestagswahl kaum möglich sein dürfte, einen Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag einzubringen, in den Ausschüssen zu beraten und in 2./3. Lesung zu beschließen.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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