Was die Verkürzung der Fristen anbelangt, so hat die Ampel diesen Passus im Bürokratieentlastungsgesetz IV untergebracht, das bereits im September im Bundestag verabschiedet wurde. Wir haben diesem Gesetz grundsätzlich zugestimmt, da Bürokratieabbau in allen Bereichen zwingend notwendig ist. Auf unseren Druck hin wurde für die Cum-Ex-relevanten Akten jedoch eine Ausnahmeregelung getroffen.
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