Warum sind Selbständige von der Aktivrente augeschlossen?
Sehr geehrter Herr H.,
in der derzeit vorliegenden Fassung der Aktivrente werden keine zusätzlichen Anreize für Selbständige gesetzt, weiterzuarbeiten, nachdem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben – das ist richtig. Freiberufler und bspw. Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist. Gleichwohl halten wir es für nachvollziehbar, in einem ersten Schritt nur abhängig Beschäftigte von der Aktivrente zu umfassen. Die Ausweitung der steuerfreien Aktivrente auf bspw. Selbständige ist administrativ und fiskalisch schwierig. Zudem haben Selbstständige Gestaltungsmöglichkeiten und damit Vorteile, die ein Arbeitnehmer häufig nicht hat. Auch müsste ein Selbstständiger weiterhin die doppelten Sozialbeiträge tragen, was sich erst nach vielen Jahren Rentenbezug rechnen würde, wobei sich das Zeitfenster Rentenbezug mit jedem Jahr längerer Arbeit verkürzt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

