Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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