1. Welche Gründe gab es für den Ausschluss von über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigten Beamten von der Aktivrente im Gesetzentwurf?
Sie sind durch Ihren vorbildlichen Umgang mit Anfragen hier inzwischen auch als „Mister Aktivrente“ bekannt. Bisher haben Sie in Ihren Antworten jedoch stets auf das noch nicht begonnene Gesetzgebungsverfahren verwiesen.
Nun hat die Wirtschaftswoche den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), Bearbeitungsstand: 09.10.2025, online gestellt
(https://download.wiwo.de/cms/wiwo/100161578/Referentenentwurf_Aktivrente_Download.pdf).
Das Bundesministerium der Finanzen hat dies bislang leider versäumt.
Dieser Entwurf ist für das Gesetzgebungsverfahren ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Zu Art. 1 Nr. 1 dieses Gesetzentwurfs stellt sich mir die Frage, warum Beamte, die ihren Eintritt in den Ruhestand über die gesetzliche Regelaltersgrenze gemäß § 35 Satz 2 oder § 235 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch hinausschieben, nicht von der Aktivrente profitieren sollen.