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Frage von Frank B. •

1. Welche Gründe gab es für den Ausschluss von über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigten Beamten von der Aktivrente im Gesetzentwurf?

Sie sind durch Ihren vorbildlichen Umgang mit Anfragen hier inzwischen auch als „Mister Aktivrente“ bekannt. Bisher haben Sie in Ihren Antworten jedoch stets auf das noch nicht begonnene Gesetzgebungsverfahren verwiesen.

Nun hat die Wirtschaftswoche den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), Bearbeitungsstand: 09.10.2025, online gestellt

(https://download.wiwo.de/cms/wiwo/100161578/Referentenentwurf_Aktivrente_Download.pdf).

Das Bundesministerium der Finanzen hat dies bislang leider versäumt.

Dieser Entwurf ist für das Gesetzgebungsverfahren ein Wink mit dem Zaunpfahl.

Zu Art. 1 Nr. 1 dieses Gesetzentwurfs stellt sich mir die Frage, warum Beamte, die ihren Eintritt in den Ruhestand über die gesetzliche Regelaltersgrenze gemäß § 35 Satz 2 oder § 235 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch hinausschieben, nicht von der Aktivrente profitieren sollen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ein pensionierter Beamter, der altersmäßig über der Regelaltersgrenze liegt und eine Tätigkeit außerhalb seines Beamtenverhältnisses annimmt, kommt ebenfalls in den Genuss der Aktivrente. Allerdings sind dann individuelle Hinzuverdienstregelungen zu beachten, die sich pensionsmindernd auswirken dürften.

Dass die Aktivrente nicht auch für Beamte gelten soll, die über die Regelaltersgrenze im Beamtenverhältnis weiterarbeiten, hat vor allem systemische Gründe. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und haben keine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Grundvoraussetzung der Aktivrente ist. Beamte erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird. 

Möglicherweise findet sich auch die Möglichkeit, durch Änderung im Beamtenrecht weitere Anreize zur Wirksamkeit nach Erreichen der Pensionsgrenze zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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