Wenn ich mit 64 in Rente gehe, kann ich dann auch von der Aktivrente profitieren?
Sehr geehrte Frau K.,
sobald Sie die Regelaltersgrenze überschreiten, werden Sie von den Vorzügen der Aktivrente profitieren können. Wenn Sie also mit 64 Jahren in Rente gingen, müssten sie noch etwas mehr als 2 Jahre warten bzw. würden normal besteuert. Maßgeblich ist die Regelaltersgrenze.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Ich bin mir sicher, dass wir einen guten Kompromiss finden werden. Bis dahin gilt, dass für Ihren Jahrgang 1965 weiter die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ab dem 65. Lebensjahr.
Angesichts der aktuellen Lageeinschätzungen und der hohen rechtlichen Hürden für den Einsatz der Bundeswehr im Inland sehe ich weder die Notwendigkeit noch die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Einsatz.
Die Kfz-Steuerpflicht sagt wenig darüber aus, wie stark jemand tatsächlich durch hohe Kraftstoffpreise belastet ist. Auch die Verwendung der beim Zoll hinterlegten Bankverbindungen für solche Auszahlungen müsste rechtlich und organisatorisch geregelt werden.
Etwaige Tierschutzverstöße müssen durch die zuständigen Behörden aufgeklärt und geahndet werden.

