Über die Genehmigung oder Untersagung solcher Versammlungen entscheiden nicht Abgeordnete oder politische Gremien, sondern allein die zuständige Versammlungsbehörde – in Bremen also die Innenbehörde.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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