(...) Die Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht vom März 2017 zu diesem Thema ausführlich Stellung genommen: „TARGET2-Salden können dann mit einem Risiko verbunden sein, wenn ein Land die Währungsunion verlässt, welches TARGET2-Verbindlichkeiten gegenüber der EZB aufweist, und wenn diese Forderung der EZB wertberichtigt werden muss. Die TARGET2-Forderungen der Bundesbank wären allerdings auch unter diesen Umständen nicht die relevante Bezugsgröße. Es käme auf die TARGET2- Verbindlichkeiten des austretenden Landes an. (...)