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Thomas Oppermann
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Frage von Walter T. •

Frage an Thomas Oppermann von Walter T. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Dr. Oppermann,

Soweit mir bekannt ist wurde vom deutschen Bundestag eine Änderung betreffend der Betriebsrenten beschlosssen. Diese Änderung besagt dass von dieser Rente 159 Euro als Freibetrag gelten und von allem was darüber liegt Sozialabgaben fällig sind.
Diese Änderung ist ab dem 01.01.2020 gültig.

Ich beziehe meine Betriebsrente über den Pensions Sicherungs Verein, mir wurde heute telefonisch gesagt daß niemand bis heute eine Anweisung erhalten hat und daher die Umsetzung nicht vorgenommen werden kann. Das bedeutet das die vorgesehene Entlastung der Betriebsrentenbezieher bis heute nicht eingetreten ist. Woran liegt es? Ich wende mich an Sie da ich keine andere Möglichkeit mich zu informieren gefunden habe.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Beste Grüße

Walter Toller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Toller,

ja, der Bundestag hat eine neue gesetzliche Regelung zu Betriebsrenten beschlossen.

Das zuständige Gesundheitsministerium hat unserer Fraktion mitgeteilt, dass die Krankenkassen und Zahlstellen derzeit mit Hochdruck daran arbeiten, dass die neue Regelung zügig in ihrer Buchhaltung zur Beitragsberechnung integriert wird. Trotzdem wird es noch einige Wochen dauern, bis diese Umstellung abgeschlossen ist. Das heißt, dass die Entlastung erst mit einiger Verzögerung auf Ihrem Konto sichtbar sein wird.

Die gute Nachricht ist aber: Es geht kein Geld verloren. Die zu viel gezahlten Beiträge werden den Versicherten entweder rückwirkend voll erstattet oder mit den Beitragszahlungen zukünftiger Monate verrechnet. Ein gesonderter Antrag ist dafür nach Auskunft des Ministeriums nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann