
(...) Das verfassungsrechtliche Abstandsgebot verlangt auch nicht, dass die Besoldung junger Beamtinnen und Beamter höherer Besoldungsgruppen schon zu Beginn der Berufskarriere stets über der Besoldung der älteren Untergebenen liegen muss. Vielmehr schreibt das Grundgesetz eine amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten gerechnet auf die gesamte Lebenszeit vor. In meiner Antwort an Herrn Müller habe ich daher bereits auf die deutlich höhere Alimentation in der Dienstaltersendstufe A14 zu A10 hingewiesen. (...)