(...) Sowohl Kommunen wie das Land und Einrichtungen haben im Haushalt Rücklagen für die Bezahlung der Beamten im Ruhestand zu bilden. Deshalb ist die identische Besoldungserhöhung - unabhängig von der Versorgungsrücklage des Landes - nur folgerichtig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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