Abgeordnete sind zwar keine Beamte. Der 17. Landtag hatte sich aber bei der systemischen Einordnung dieser beamtenrechtlichen Eingruppierungslogik bedient und gesetzlich normiert, dass die Entschädigung eines Mitglieds des Landtags sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A16 orientiert.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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