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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Heinz A. •

Frage an Stephan Mayer von Heinz A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Mayer,

in Deutschland gibt es ca. 150 Wölfe (www.welt.de/vermischtes/article170866654/Wie-viele-Woelfe-leben-in-Deutschland-150-oder-650.html), und offensichtlich waren es 150 zu viel, so daß deren Verminderung in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden mußte.

Im Gegensatz zu den Wölfen, gibt es in Deutschland 840 000 Wohnungslose (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-11/wohnungslosigkeit-obdachlose-fluechtlinge-armut).

Warum setzt sich die CSU nicht für die Erhöhung des Flaschenpfandes und dessen Erweiterung auf Schnapsflaschen ein, um auf diese Weise den Ärmsten zu helfen und deren Beitrag zu einer sauberen Umwelt zu honorieren.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
H. A.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Aicher,

zunächst einmal möchte ich Ihnen sehr herzlich für Ihre E-Mail vom 26. Februar 2018 danken, in der Sie mir Ihre Eindrücke über die Wolfdebatte und die Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosigkeit in Deutschland geschildert haben.

Diese vielfältigen Fragen beantworte ich sehr gerne und bitte um Nachsicht, dass dies erst jetzt geschieht, was der Flut an Zuschriften geschuldet ist, die mich tagtäglich erreichen.

Wie Sie es ganz richtig schreiben, sehr geehrter Herr Aicher, ist das Thema rund um den Wolf in ganz Deutschland bekannt, was vor allem einen differenzierten Überblick erfordert und weswegen wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag uns dieses Themas natürlich gerne annehmen. Artenschutz ist für die CDU/CSU-Fraktion wichtig und unverzichtbar. Um Fehlsteuerungen zu verhindern, soll der Schutzstatus von Tieren und Pflanzen allerdings im Lichte der Populationsentwicklung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das gilt auch für den Wolf.

Die Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland kann man unseres Erachtens bald nicht mehr von einer ungünstigen Erhaltungssituation sprechen. Deswegen, sehr geehrter Herr Aicher, muss es konkret definiert werden, wann ein guter Erhaltungszustand beim Wolf vorliegt, damit der Wolf nicht länger eine streng geschützte Art nach der Flora Fauna Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) Anhang 4 ist, sondern eine Art nach der FFH-Richtlinie Anhang 5, die keine strengen Schutzrechte vorschreibt. Dabei muss auch die Verbindung der heimischen Wolfspopulation zu den Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft werden. Deswegen müssen Bund und Länder gemeinsam beraten, wie sie die zunehmende Wolfspopulation künftig am besten auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepassten Niveau begrenzen. Wichtigstes Ziel sowohl für die CSU in Bayern als auch für unsere Schwesterpartei CDU in Berlin, ist es, die Bewahrung der öffentlichen Sicherheit und die Aufrechterhaltung der ökologischen Vielfalt zu wahren.

Was Ihre Frage bezüglich der Wohnungslosigkeit betrifft, sehr geehrter Herr Aicher, machen wir uns für deren Verbesserung stark und setzen uns weiterhin für die fortentwickelten Lebensbedingungen eines jeden Einzelnen ein. Bund und Länder haben sich im Rahmen der Verhandlungen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab 2020 darauf verständigt, dass die Länder zur Finanzierung ihrer Aufgaben bei der sozialen Wohnraumförderung erhöhte Anteile aus der Umsatzsteuer erhalten. Die in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausgeprägten Herausforderungen am Wohnungsmarkt erfordern eine auf das jeweilige Land abgestimmte Förderstrategie. Ein Teil der Wohnraumförderprogramme der Länder kann auch ein auf die besondere Lage von Wohnungslosen oder von Wohnungsverlust bedrohten Menschen gerichteter Förderbaustein sein.

Genau wie es im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, muss der soziale Wohnungsbau verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Ungeachtet dessen wird die Bundesregierung in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen. Wir sind uns der Bedeutung des steuerlichen Querverbundes für die Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge bewusst.

Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, sehr geehrter Herr Aicher, dass ich Ihre Sorgen, Hinweise und Anregungen ernst nehme und versucht habe, differenziert zu ihnen Stellung zu nehmen. In diesem Sinne hoffe ich, sehr geehrter Herr Aicher, Ihnen hinreichend auf Ihr Schreiben geantwortet zu haben und wünsche Ihnen für sich und Ihre Familie alles Gute, allen voran Gesundheit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer

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