Hallo Herr Mayer welche Empfehlung geht an die deutschen Abgeordneten im eu Parlament zur Chat Kontrolle da die zur totalen übwachung der Bürger führt? G Huber Johannes
Sehr geehrter Herr H.,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage vom 22. Juli 2026, die ich sehr gerne beantworte.
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und vor der Verbreitung entsprechender Missbrauchsdarstellungen im Internet ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Gleichzeitig müssen das Fernmeldegeheimnis, der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit persönlicher Kommunikation gewahrt bleiben. Eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger lehne ich ab.
Das Europäische Parlament hatte zum Zeitpunkt Ihrer Frage bereits am 09. Juli 2026 über die befristete europäische Übergangsregelung abgestimmt. Der Rat der Europäischen Union hat dieser Regelung am 23. Juli 2026 abschließend zugestimmt. Sie gilt nun bis zum 03. April 2028 und schafft erneut eine rechtliche Grundlage dafür, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten auf freiwilliger Basis bestimmte Inhalte erkennen, melden und entfernen können, die im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch stehen.
Dabei ist mir eine sachliche Differenzierung wichtig. Die verabschiedete Übergangsregelung verpflichtet die Anbieter nicht zu einer allgemeinen Kontrolle sämtlicher privater Nachrichten. Nach den vom Europäischen Parlament beschlossenen Einschränkungen dürfen Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten nicht durchsucht werden. Auch ein sogenanntes clientseitiges Scannen, bei dem Inhalte bereits auf dem Endgerät vor ihrer Verschlüsselung geprüft würden, ist von der Regelung nicht umfasst. Die Maßnahmen bleiben freiwillig und sind auf bestimmte Formen von Missbrauchsinhalten begrenzt.
Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hat die Wiedereinsetzung der Übergangsregelung unterstützt, um eine seit April 2026 bestehende Rechtslücke bei der freiwilligen Erkennung und Meldung von Kindesmissbrauchsdarstellungen zu schließen. Aus Sicht von CDU und CSU handelt es sich hierbei nicht um eine staatlich angeordnete allgemeine Chatkontrolle, sondern um einen befristeten Rechtsrahmen für Maßnahmen, die einzelne Anbieter bereits zuvor freiwillig durchgeführt haben.
Unabhängig davon werden auf europäischer Ebene weiterhin Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet geführt. Für diese noch ausstehende Regelung müssen aus meiner Sicht klare rechtsstaatliche Grenzen gelten. Es darf weder zu einer flächendeckenden Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger noch zu einer Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kommen. Maßnahmen müssen zielgerichtet, verhältnismäßig und wirksam kontrolliert sein.
Meine Haltung ist daher eindeutig: Der konsequente Schutz von Kindern ist unverzichtbar. Er darf jedoch nicht als Begründung für eine allgemeine und anlasslose Überwachung der privaten Kommunikation dienen. Auch bei der weiteren europäischen Gesetzgebung müssen der Kinderschutz und die Grundrechte gleichermaßen gewährleistet werden.
Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Frage und stehe Ihnen für Ihre Rückfragen selbstverständlich jederzeit sehr gerne persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mayer, MdB

