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Die Linke lehnt die Abschussgenehmigung für den Wolf auf der Hornisgrinde ab. Die Partei fordert stattdessen konsequenten Herdenschutz, bessere Unterstützung für Weidetierhalter und eine streng wissenschaftlich begründete Einzelfallprüfung.
Der Schutz der Art und die Sicherheit der Menschen müssen verantwortungsvoll zusammengedacht werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt den Weg der Landesregierung, der zurecht auf Vorsicht setzt: Wenn es um gefährliche Situationen geht, dann muss man im Interesse der Sicherheit von Menschen handeln.
Naturschutz gelingt langfristig nur, wenn er gesellschaftlich getragen wird. Die Rückkehr des Wolfes kann dann eine Erfolgsgeschichte bleiben, wenn sie mit Augenmaß, Dialogbereitschaft und fairer Lastenverteilung gestaltet wird – im Interesse von Natur, Landwirtschaft und ländlichem Raum gleichermaßen.