Die Linke lehnt die Abschussgenehmigung für den Wolf auf der Hornisgrinde ab. Die Partei fordert stattdessen konsequenten Herdenschutz, bessere Unterstützung für Weidetierhalter und eine streng wissenschaftlich begründete Einzelfallprüfung.
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Der Schutz der Art und die Sicherheit der Menschen müssen verantwortungsvoll zusammengedacht werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt den Weg der Landesregierung, der zurecht auf Vorsicht setzt: Wenn es um gefährliche Situationen geht, dann muss man im Interesse der Sicherheit von Menschen handeln.
Naturschutz gelingt langfristig nur, wenn er gesellschaftlich getragen wird. Die Rückkehr des Wolfes kann dann eine Erfolgsgeschichte bleiben, wenn sie mit Augenmaß, Dialogbereitschaft und fairer Lastenverteilung gestaltet wird – im Interesse von Natur, Landwirtschaft und ländlichem Raum gleichermaßen.
Sicher kann es von verschiedenen Personen unterschiedliche Einschätzungen zum Verhalten des Wolfes geben. Darum werden Entscheidungen des Landes auf einer transparenten und rechtssicheren Grundlage getroffen.
Entnahmen dürfen ausschließlich bei nachweislich auffälligen Tieren erfolgen.
Die Entscheidung, ob ein Wolf wie in diesem Fall geschossen werden sollte, ist überaus schwierig zu treffen und daher auch recht umstritten.