(...) Die Verursachung eines Verkehrsstaus, infolgedessen andere Verkehrsteilnehmer Zeit verlieren oder körperliche Strapazen auf sich nehmen müssen, ist für die Betroffenen natürlich ärgerlich, wird jedoch aufgrund der geringen Belastung nicht vom Strafrecht erfasst, sondern kann lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Nichtsdestotrotz sollte die Gesellschaft sich nicht mit der Situation abfinden, sondern konkret deutlich machen, dass derartige „Traditionen“ bei uns keinen Platz finden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.