(...) Die angewandten „Steuertricks“ sind nicht nur moralisch verwerflich sondern auch illegal. Da es sich um Steuerbetrug handelt, obliegt die Untersuchung den Staatsanwaltschaften. So ermittelt beispielsweise die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bereits seit 2012 wegen „Cum-Ex-Geschäften“. (...)
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