Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

