(...) der Versorgungsausgleich bei Geschiedenen ist eine komplexe Angelegenheit, und Abgeordnetenwatch nicht der richtige Ort für juristische Hinweise. Im Grundsatz wird die Zeit der Ehe so bewertet, dass beide Ehepartner gleiche Rentenansprüche erhalten. Auch die Anwartschaft aus der Mütterrente wird dabei berücksichtigt - liegt die Elternzeit, für die zusätzliche Rentenpunkte vergeben werden, also innerhalb des Zeitraums der Ehe, geht die Mütterrente in die Berechnung des Versorgungsausgleichs ein. (...)
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