(...) 13 GG meinen, sehe ich hier keinen Konflikt. Im Zusammenhang der Straftatenvorbeugung und Abwehr von Gefahren muss eine Überwachung der Internetaktivitäten unter technische Überwachung fallen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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