
(...) Bei Durchsicht ist mir nun erst aufgefallen, dass Ihre Nachfrage unbeantwortet blieb. Meiner Ansicht nach wäre eine theoretische Auslieferung durch Artikel 4 des Auslieferungsvertrags abgedeckt, da bei der Verdächtigung der Entwendung geheimer Unterlagen kein politischer Charakter zu Grunde liegt, sondern ein rein arbeitsrechtlicher. (...)