(...) Bei Wiederheirat entfällt dieses Kriterium ja wieder, sodass der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu 17 Jahren gezahlt wird, wenn diese nur durch einen Elternteil erzogen werden. Damit setzt man klare Grenzen und das Gesetz ist damit genau angepasst. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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