Auch für Reaktivierungsprojekte in Rheinland-Pfalz ist der Bund grundsätzlich bereit, eine finanzielle Unterstützung über das GVFG zu prüfen. Die Initiative muss jedoch vom Land selbst ausgehen, da es im Rahmen seiner Zuständigkeit für den ÖPNV über die Prioritäten bei Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur entscheidet.
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