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Patrick Schnieder
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Frage von Ulrich O. •

Sehr geehrter Herr Schnieder, wann haben Sie zuletzt eine Autobahntoilette benutzt? Weshalb ist die Benutzung von Autobahn-WCs eine Zumutung?

Sehr geehrter Herr Schnieder,

wann mussten Sie zuletzt ein Autobahn-WC benutzen? Weichen Sie lieber auf die Alternative eines kostenpflichtigen WCs an einer der Sanifair-Betriebe aus?

Weshalb ist es den Betreibern der Autobahn-Raststätten erlaubt, neben deutlich erhöhten Preisen für Treibstoff, Snacks und Getränke horrende Gebühren für die Bereitstellung von WC-Anlagen zu verlangen? Diese Kosten treffen insbesondere Familien mit Kindern oder auch Betroffene von Harnwegerkrankungen.

Gerade nach einem Urlaub in Frankreich (großzügige öffentliche Rastanlagen inklusive Trinkwasser und WLAN; fair bepreiste private Rastanlagen mit beinahe sterilen WCS und umfangreicher Verpflegung) frage ich mich, weshalb deutsche WC-Anlagen an den BAB fast immer eine Zumutung sind, die ich so aus keinem Erstweltland kenne.

Wie lösen Sie diesen Missstand?

Mit freundlichen Grüßen

https://www.schwaebische.de/panorama/die-abzocke-bei-den-wc-gebuehren-ein-aergernis-am-wegesrand-3875653

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den offenen Hinweis auf die Zustände an deutschen Autobahnraststätten – insbesondere im Vergleich mit Frankreich. Ihr Anliegen ist nachvollziehbar: Saubere, kostenfreie und barrierearme sanitäre Anlagen entlang der Strecke sind ein berechtigtes Grundbedürfnis – insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Die Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich in diesem Bereich haben vor allem strukturelle und rechtliche Gründe. In Frankreich ist das Autobahnnetz weitgehend privatisiert, aber durch den Staat klar reguliert. Die Betreiber sind dort verpflichtet, kostenlose, rund um die Uhr zugängliche WC-Anlagen bereitzustellen – sei es an bewirtschafteten Raststätten („aires de service“) oder an einfachen Rastplätzen („aires de repos“). Die sanitären Anlagen sind in der Regel gut ausgestattet und werden regelmäßig kontrolliert. Frankreich sieht Rastanlagen stärker als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – entsprechend hoch sind dort die Standards.

In Deutschland hingegen unterscheidet man zwischen bewirtschafteten Rastanlagen mit Tankstelle und Gastronomie, die in der Regel von der Tank & Rast Gruppe betrieben werden, und den unbewirtschafteten Rastplätzen mit WC (PWC-Anlagen). Für die bewirtschafteten Rastanlagen gelten langfristige Konzessionsverträge, in deren Rahmen die Betreiber – etwa SANIFAIR – eigenständig über Preise und Nutzungsbedingungen entscheiden. Der Staat stellt lediglich die Flächen zur Verfügung, hat aber keine rechtliche Möglichkeit, direkt in die Preisgestaltung einzugreifen. Das betrifft sowohl Produkte in Shops und Restaurants als auch die Gebühr für die Nutzung der Toilettenanlagen.

Anders ist die Situation bei den unbewirtschafteten Rastplätzen, den sogenannten PWC-Anlagen. Hier liegt die Zuständigkeit bei der bundeseigenen Autobahn GmbH. Diese Anlagen sind kostenfrei zugänglich und werden derzeit bundesweit modernisiert – unter anderem mit Blick auf Barrierefreiheit, Hygiene, Sicherheit und Aufenthaltsqualität. Auch die Reinigungsintervalle wurden in den letzten Jahren spürbar erhöht.

Ich halte es für selbstverständlich, dass Verkehrsinfrastruktur auch bei Grundbedürfnissen wie der Verfügbarkeit sanitärer Anlagen hohe Standards erfüllen sollte. Deshalb setzt sich der Bund dort, wo er selbst zuständig ist, aktiv für Verbesserungen ein. Gleichzeitig stehen wir mit den privaten Konzessionsnehmern in regelmäßigem Austausch, um für mehr Transparenz, Familienfreundlichkeit und nutzerfreundliche Standards zu werben – auch wenn wir keine unmittelbaren Vorgaben zur Preisgestaltung machen dürfen.


Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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