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Patrick Schnieder
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Frage von Ludwig H. •

Wann wird die Lautstärke von Motorrädern auf weniger als 77 dBA ab Werk begrenzt werden? Lärmüberschreitungen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktioniert werden?

Der Lärm von Motorrädern ist völlig unnötig. Er dient lediglich den Fahrern der restlichen lärmgeplagten Bevölkerung zu zeigen, dass sie machen können was sie wollen. Eine gesetzliche Lärmbegrenzung ist längst überfällig. Die Gesundheit der Bevölkerung muss Vorrang vor dem Spaß der Motorradfahrer haben.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und die klaren Worte zur Problematik übermäßiger Motorradlärmemissionen. Lärmbelastung ist für viele Bürgerinnen und Bürger – insbesondere in beliebten Ausflugsregionen und im ländlichen Raum – ein ernstzunehmendes Thema, das nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Gesundheit beeinträchtigen kann.

Nach geltendem EU-Recht liegt der Geräuschgrenzwert für neue Motorräder aktuell bei 77 dB(A), wobei dieser Wert im Rahmen standardisierter Prüfverfahren gemessen wird. Tatsächlich lässt sich jedoch beobachten, dass manche Fahrzeuge unter realen Fahrbedingungen deutlich lauter sind – teils aufgrund technischer Ausstattungen wie variablen Auspuffklappen oder gezielten Manipulationen. Diese Differenz zwischen Testwert und Alltagsrealität sorgt zu Recht für Unverständnis in der Bevölkerung.

Mit der neuen Abgasnorm Euro 5+, die ab 2025 greift, wird auf europäischer Ebene ein erster Schritt unternommen, um hier nachzusteuern: Künftig müssen Motorräder auch in erweiterten realitätsnahen Fahrsituationen strengere Geräuschgrenzwerte einhalten. Das ist zu begrüßen, reicht aber aus unserer Sicht noch nicht aus. Wir als Union setzen uns daher für eine Weiterentwicklung der Geräuschprüfung ein – mit dem Ziel, Manipulationen zu erschweren und den tatsächlichen Geräuschpegel im Straßenverkehr verbindlicher zu begrenzen.

Darüber hinaus ist auch eine wirksamere Kontrolle notwendig. Während Geschwindigkeitsverstöße heute flächendeckend überwacht und sanktioniert werden können, fehlt es im Bereich der Lärmüberschreitung bislang an vergleichbaren technischen Mitteln. Pilotprojekte zum Einsatz sogenannter „Lärmblitzer“, wie sie etwa in Frankreich bereits getestet werden, halten wir grundsätzlich für prüfenswert. Auch die Frage einer möglichen Halterhaftung bei wiederholtem Verstoß sollte offen diskutiert werden.

Gleichzeitig ist uns bewusst: Motorradfahren ist für viele Menschen ein wichtiges Freizeit- und Mobilitätsangebot. Es geht nicht darum, pauschal gegen eine bestimmte Gruppe von Verkehrsteilnehmern vorzugehen. Ziel muss es vielmehr sein, einen fairen Ausgleich zwischen individueller Freiheit und berechtigtem Schutzinteresse der Allgemeinheit herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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