Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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