Selbstverständlich haben bestehende Anlagen bei der Förderung Bestandsschutz.
Der von Ihnen angesprochene Baukostenzuschuss ist eine Variable aus dem Netzanschlusspaket, das zum Ziel hat, das Netzanschlussverfahren zu reformieren und zu modernisieren, um den Zubau von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen mit dem Netzausbau zu synchronisieren.
Die verfassungsrechtliche Auslegung von Frau Prof. Brosius-Gersdorf dagegen kann ich nicht mittragen.
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht darin, dass ein gerechtes Steuersystem die Grundlage für eine befriedete Gesellschaft ist. Als Mitglied des Finanzausschusses ist es mein Anliegen, die Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit unseres Steuersystem weiter zu entwickeln und besonders die mittleren und kleineren Einkommen zu entlasten.
Darum gilt es, ein Verbotsverfahren nicht zu überstürzen, sondern weiter zu prüfen, bis die Beweislage eindeutig ist.

