Sind Sie bereit sich öffentlich gegen Rechts zu stellen und in einem nächsten Wahlgang für Brosius-Gersdorf zu stimmen?

Sehr geehrte Frau K.,
in der Frage der Wahl von Frau Prof. Brosius-Gersdorf ging es für mich und meine Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion niemals um rechts oder links.
Uns ging es um die Frage, ab wann das menschliche Leben den Schutz des Grundgesetzes genießt. Frau Prof. Brosius-Gersdorf hatte in einem juristischen Gutachten argumentiert, dass nach unserem Grundgesetz eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zum dritten Monat möglich sein kann. Sie hatte in einer Argumentationskette dargelegt, dass Art. 1 GG ("Die Würde des Menschen ist unantastbar) auf das menschliche Leben in diesem frühen Stadion noch nicht anzuwenden sei, dass also der Embryo noch nicht den Schutz für sein Lebens aus Art.1 GG genießt. Das ist die verfassungsrechtliche Auslegung, gegen die ich mich ganz entschieden wende.
Die gängige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts anerkennt den Schutz des Grundgesetzes für das menschliche Leben von Anfang an. Gleichzeitig erkennt es für das Recht der Mutter, sich bis zum dritten Monat nach Nidation für einen Abbruch der Schwangerschaft zu entscheiden. Weil diesem Recht der Mutter aber das Lebensrecht des werdenden Lebens entgegensteht, bleibt die Abtreibung illegal und nur straffrei. Diesen Kompromiss in der Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Mutter mit dem Recht des Embryos auf Leben trage ich voll und ganz mit. Die verfassungsrechtliche Auslegung von Frau Prof. Brosius-Gersdorf dagegen kann ich nicht mittragen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Pöpsel