
(...) Die grün-rote Landesregierung hat das politische Klima im Land geändert. Wir haben den Volksantrag einführt und die Unterschriftenzahl für Volksbegehren, sowie die Quoren für kommunale Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gesenkt. Bei Kommunalwahlen darf in Baden-Württemberg nun bereits ab 16 Jahren gewählt werden. (...)