Frage von Mark W. • 29.10.2023
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.
phototek
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.
Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG blebt geltendes Recht.