Frage von Daniel B. • 24.01.2024
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.
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§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.
Es sind jetzt alle Bürginnen und Bürger aufgerufen, sich für unsere Demokratie einzusetzen und gegen den Rechtsruck in unserem Land laut zu werden. Auch eine Prüfung eines Verbotsverfahrens halte ich für denkbar. Wer zu spät handelt, kann die Folgen in der KZ-Gedenkstätte Dachau sehen.
Nachdem der erste Fördertopf des KfW-Programms 442 "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" bereits nach einem Tag leer war, hat das Programm in der Öffentlichkeit viel und zum Teil berechtigte Kritik erfahren.