Frage von Mario B. • 10.08.2023
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
phototek
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht..
Riskante Finanzwetten ohne realwirtschaftlichen Absicherungszweck sollen im Verlustfall nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheiht gehen.