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Michael Schrodi
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Frage von Thea W. •

Wie stehen Sie zur neuen Gentechnik? NGT1-Pflanzen

Sehr geehrter Herr Schrodi,

bitte informieren Sie sich eingehend und kritisch zu den neuen Gentechnik-Pflanzen. Sie sind nicht das gleiche wie bei herkömmlicher Züchtung. Man kann auch NGT nachweisen. Und bis zu 20 Schnitte sind bei CRISPR-Cas erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur neuen Gentechnik.

NGT1-Pflanzen sind Organismen, die mittels neuer genomischer Techniken (New Genomic Techniques, NGT) so verändert wurden, dass die Veränderungen auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. Ein Beispiel dafür ist die Methode CRISPR/Cas9. Die EU plant, diese Pflanzen künftig nicht mehr wie klassische gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu regulieren, sofern sie bestimmten Kriterien entsprechen, wie beispielsweise einer begrenzten Anzahl genetischer Veränderungen.

Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Deregulierung von NGT-Pflanzen veröffentlicht. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten befürwortete die Reform, wie beispielsweise Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland enthielt sich bei den Abstimmungen im Rat der Agrarminister bis zuletzt, da SPD und Grüne dem Vorhaben kritisch gegenüberstehen, während das zu dem Zeitpunkt FDP-geführte Forschungsministerium den Vorschlag der Kommission unterstützte.

Im Europäischen Parlament stimmte am 7. Februar 2024 eine von konservativen Parteien angeführte Mehrheit den Deregulierungs-Vorschlägen zu, allerdings in geänderter Form. Aufgenommen wurde die Forderung, alle genmanipulierten Produkte zu kennzeichnen und rückverfolgbar zu machen, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden können, zu welchen Produkten sie greifen. Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Kommission und EU-Parlament, in denen die endgültige Formulierung der Verordnung festgelegt wird, haben im Mai 2025 begonnen, konnten aber unter der polnischen Ratspräsidentschaft nicht mehr abgeschlossen werden. Nun soll im zweiten Halbjahr 2025 ein neuer Anlauf genommen werden. 

Wir als SPD-Bundestagsfraktion und die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament stehen dem Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von NGT1-Pflanzen kritisch gegenüber. Wir lehnen neue Gentechniken nicht grundsätzlich ab, fordern jedoch ein Mindestmaß an Risikokontrolle. Dazu gehört für uns eine klare Kennzeichnungspflicht und die Rückverfolgbarkeit von NGT1-Pflanzen. Außerdem setzen wir uns für den Schutz der Bio-Landwirtschaft und die Sicherstellung der Koexistenz verschiedener Anbaumethoden ein. Wir fordern ein Monitoring-System, das mögliche Auswirkungen überwacht. Zudem müssen Haftungsfragen im Zusammenhang mit NGT-Pflanzen eindeutig geregelt werden. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren streben wir Nachbesserungen an, um das Vorsorgeprinzip der EU weiterhin zu garantieren.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi

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