Damit es nicht zu Ungleichheiten zwischen Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern im vergleichbaren Alter kommt, hat der Gesetzgeber für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) geändert (Plenumsbeschluss am 19. Juli 2023):
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