Prof. Dr. Michael Piazolo
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• 23.02.2023

Gymnasiale Bildung versteht sich stets als breite, vertiefte Allgemeinbildung, die möglichst viele Bereiche der menschlichen Persönlichkeit aus Wissenschaft, Kultur und Zivilisation umfasst.

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• 23.02.2023

Diese grundlegenden Freiheiten, die die bayerischen Lehrpläne bieten und die damit auch Spielraum zur Aufarbeitung coronabedingter Defizite lassen, werden ergänzt um spezielle, auf die Folgen der Pandemie zugeschnittene Maßnahmen

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• 31.01.2023

Diese Festlegung betrifft also nicht nur das Musische Gymnasium, sondern alle gymnasialen Ausbildungsrichtungen und ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern der Einführungsklasse ohne bisherige zweite Fremdsprache, nach dem Mittleren Schulabschluss von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule in das G9 zu wechseln und die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache durch die Belegung einer spät beginnenden Fremdsprache zu erfüllen.

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• 26.09.2022

Auch wenn die Ankündigung noch Spielraum für Verbesserungen lässt, sind wir froh, dass die gerechtfertigte Angleichung vorgenommen werden soll und sehen dies als Erfolg unserer hartnäckigen Arbeit.

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• 07.07.2022

Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.

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