Diese Festlegung betrifft also nicht nur das Musische Gymnasium, sondern alle gymnasialen Ausbildungsrichtungen und ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern der Einführungsklasse ohne bisherige zweite Fremdsprache, nach dem Mittleren Schulabschluss von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule in das G9 zu wechseln und die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache durch die Belegung einer spät beginnenden Fremdsprache zu erfüllen.
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