Tarifvertragliche Regelungen zum Bildungsurlaub bzw. freiwillige betriebliche Freistellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung sind bereits in den meisten Wirtschaftszweigen praktizierter Ansatz.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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